Richtlinien für DBT

Richtlinien für den „Deutschen Bergmannstag“

Nach der Beschlussfassung auf der Bundesdelegiertenversammlung am 22. April 2006 in Saarlouis-Fraulautern zur Vergabe an die auszurichtenden Landesverbände zur Durchführung der Deutschen Bergmannstage. Deutsche Bergmannstage werden in unregelmäßigen Abständen durchgeführt.

Deutsche Bergmannstage 1965 – 2018

Nr.DatumStadtLandesverband
0104.–05.09.1965GelsenkirchenNRW
0208.–09.06.1968GoslarNiedersachsen
0316.–19.05.1975BodenmaisBayern
0423.–25.06.1978LünenNRW
0531.05.–01.06.1980SaarlouisSaarland
0611.–12.07.1978Sulzbach-RosenbergOberpfalz
0714.–16.06.1991AalenBaden-Württemberg
0819.–22.07.1996SchneebergSachsen
0931.08.–03.09.2000HerneNRW
1003.–05.09.2004HeringenHessen
1105.–07.07.2007Sulzbach-RosenbergOberpfalz
1212.–14.09.2014Bergstadt MarienbergSachsen
1330.06.–01.07.2018Essen / BochumNRW

Prioritäten und Durchführung

  1. 1. Der Bund ist Veranstalter.
  2. 2. Der Landesverband ist Ausrichter.
  3. 3. Kooperationspartner: Land (Schirmherrschaft), Stadt/Gemeinde, Ministerien, Großbetriebe, IGBCE, Bergbehörde, Tourismusverband, Medien.
  4. 4. Gespräche sind sachlich zu führen und zu protokollieren.
  5. 5. Bundesrücklagen sind für Veranstalter und Ausrichter bestimmt.
  6. 6. Finanzierung erfolgt durch den auszurichtenden Landesverband.
  7. 7. Finanzierungsplan erstellen und Bundesvorsitzenden sowie Bundesgeschäftsführer regelmäßig informieren.
  8. 8. Abrechnung am Ende des Geschäftsjahres; Belege an den Bundesschatzmeister.
  9. 9. Laufende Information des geschäftsführenden Bundesvorstandes erforderlich.
  10. 10. Frühzeitige Antragstellung beim Ministerium und Abstimmung politischer Gespräche mit Bundesvorsitzendem und Bundesgeschäftsführer.
  11. 11. Durchführung unter einem Motto.
  12. 12. Logo und Vorboten (Festabzeichen, Fahnenschleife etc.) sind abzustimmen und vorzustellen.
  13. 13. Organisationsbüro mit Homepage, E-Mail, Telefon; Zusammenarbeit mit Tourismusagentur empfohlen.
  14. 14. Paradeordnung: Bergmannskapelle, Standarten, Bundes- und Landesvorstand, Ehrengäste, gastgebender Verein, örtliche Heimatvereine.
  15. 15. Bürgermeisterempfang wünschenswert; Ansprache durch Bundesvorsitzenden.
  16. 16. Übergabe der Bergbarte vom letzten an den neuen Ausrichter; Bürgermeister offiziell einladen.
  17. 17. Bergparade in Blockform; Reden durch Schirmherr, Ministerpräsident, Bundesvorsitzenden.
  18. 18. Einladung aller Bundesvorstands- und Ehrenmitglieder sowie europäischer Mitgliedstaaten.
  19. 19. Weitergabe des Wanderlichts an den nächsten Ausrichter oder Übergabe an den Bundesvorsitzenden.
  20. 20. Bergmännischer Zapfenstreich sollte dargeboten werden.